Wer bezahlt den Hausmeisterservice?
Zahlen, muss immer der Eigentümer der Immobilie.
Bei einem Mehrfamilienhaus ist das die Eigentümergemeinschaft – also die Personen, denen die Wohnungen gehören.
Wird ein Hausmeister für ein Mehrfamilienhaus von den Vermietern engagiert, können die meisten Kosten auf die Mieter umgelegt werden.
Ausnahmen bilden Verwaltungstätigkeiten und Instandhaltungsarbeiten. Diese dürfen dem Mieter nicht in Rechnung gestellt werden. Wohnen die Eigentümer selbst in den Wohnungen zahlen anteilig die Hausmeisterkosten.
Als Vermieter sollten Sie ebenso darauf achten, dass die Kosten den regional üblichen Preisen entsprechen. Ihre Mieter haben ein Recht darauf, eine genaue Aufstellung der Hausmeistertätigkeiten zu verlangen und die Abrechnung zu überprüfen.
Dabei muss nachgewiesen werden, welche Aufgaben wann und in welchem Zeitrahmen durch den Hausmeisterservice erledigt wurden. Reine Prozentangaben sind hier nicht gültig.
Beauftragen Sie als Eigentümer eines Eigenheims einen Hausmeisterservice, müssen Sie die Kosten tragen. Jedoch wird ein Teil der Kosten vom Finanzamt als haushaltsnahe Dienstleistungen bzw. Handwerkerleistungen anerkannt. Steuerlich werden 20 % der Arbeitskosten berücksichtigt. Materialkosten sind hierbei ausgenommen.
Auch als Mieter können 20 % der Hausmeisterkosten steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden. Dafür benötigt man als Nachweis die Nebenkostenabrechnung.
Sollte das Finanzamt die Nebenkostenabrechnung des Vermieters nicht akzeptieren, muss dieser eine differenzierte Abrechnung ausstellen, wobei die Kosten für Personal- und Materialaufwand des Hausmeisterdienstes getrennt aufzuführen sind.
Nach Angaben des deutschen Mieterbundes ist die Erstellung dieser besonderen Abrechnung für den Mieter kostenfrei.
Was kostet der Hausmeisterservice?
So pauschal kann das nicht beantwortet werden. Wieviel ein Hausmeisterservice kostet hängt zum einen von den vereinbarten Leistungen ab, der Häufigkeit des Einsatzes und der Größe und Lage des Objektes. Im Durchschnitt zahlt man für einen Hausmeister zwischen 25 bis 40 Euro/Std.
Die monatlichen Kosten hängen ganz davon ab, welche Leistungen vertraglich vereinbart wurden.
Was die einzelnen Dienstleistungen angeht, sind folgende Kosten je nach Region, einzukalkulieren:
Leistungen und Kosten eines Hausmeister
| Leistung |
Kosten |
| Treppenhausreinigung |
20,00 bis 30,00 Euro/Etage |
| Rasenmähen |
0,40 bis 0,60 Euro/m² |
| Gartenpflege |
30,00 bis 40,00 Euro/Std |
| Dachrinnenreinigung |
3,50 bis 5,00/lfm |
| Mülldienst (5-6 Tonnen) |
45,00 bis 55,00 Euro/Monat |
| Winterdienst |
1,00 bis 3,00 Euro/m² |
| Bereitschaftspauschale |
30,00 bis 40,00 Euro/Monat |
| kleine Reparaturen |
30,00 bis 50,00 Euro/Stk |
Anhand der Kostenaufstellung können Sie erkennen, dass die Abrechnung stark davon abhängt, wie oft der Hausmeisterdienst genutzt wird. Bei regelmäßigen monatlichen Dienstleistungen sind die Preise oftmals deutlich günstiger als bei einmaligen Aufträgen.
Zusätzlich wird eine pauschale Aussage über die Preise dadurch erschwert, dass es unterschiedlichen Abrechnungsmodelle gibt, einmal nach Stunden und dann wieder nach Metern oder Quadratmetern.
Bei einmaligen Aufträgen werden von den Unternehmen nicht selten zusätzlich die Anfahrtskosten berechnet.
Wenn Sie einen Hausmeister als regelmäßigen monatlichen Dienstleister engagieren, sind diese Kosten in der Regel bereits in den Preisangeboten enthalten.
Fakt ist, je häufiger der Hausmeister zum Einsatz kommt und je mehr er zu leisten hat, desto günstiger werden die Preise.
Welche Aufgaben übernimmt ein Hausmeister?
Hausmeisterdienste bieten ganz unterschiedliche Leistungen an, je nachdem was gewünscht und beauftragt wird.
Sie sind üblicherweise richtige Allrounder die gewerkübergreifend tätig sein können.
Am häufigsten werden folgenden Leistungen angeboten:
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Reinigung von Treppenhaus, Keller und Dachboden, Gehweg und anderen gepflasterten Fläche (Innenhof etc.)
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Winterdienst
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Grünflächenpflege (Rasen mähen, Heckenschnitt und Pflanzenpflege)
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Überwachung Heizungsanlage
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Betriebsfähigkeit des Aufzugs und Tiefgarage überwachen (wenn vorhanden)
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Mülltonnen rausstellen
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Besichtigungstermine mit Wohnungsinteressenten
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Zustandskontrolle der Immobilie
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Durchsetzung der Hausordnung
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kleinere Reparaturen
In manchen Fällen werden auch kleinere Verwaltungsaufgaben erledigt.