Gastherme warten: Was kostet es?

Die Wartung einer Gastherme kostet durchschnittlich 120 Euro

Eine Gastherme warten kostet zwischen 90 und 150 Euro.

Gastherme warten – alle 2 Jahre sind empfehlenswert. Gasthermen haben laut Gesetz keine fest definierten Wartungszeiträume. Jedoch sind die fachgerechte Wartung und Instandhaltung der Gastherme nötig, um deren Sicherheit und korrekte Funktionsweise zu garantieren.

Verbindlich ist die Kontrolle der Abgasanlage durch den Schornsteinfeger, der alle 2 Jahre überprüfen muss, dass alles in Ordnung ist. In diesem Intervall sollten Sie auch die Gastherme warten lassen – besser noch ist eine jährliche Wartung, die bei vielen Herstellern auch eine Bedingung zur Erhalt der Gewährleistung ist.

Durchschnittlich kostet die Wartung der Gastherme 120 Euro.

Dabei sind die folgenden Kostenfaktoren zu bedenken, die den Gesamtpreis beeinflussen können:
  • Art der Gasheizung

  • Eventuelle Schäden oder Verunreinigungen

  • Erfahrung und Qualifikation des Handwerkers

 

Wie viel kostet die Wartung durch einen Fachmann?

Geben sie eine Wartung der Gastherme durch einen Fachmann in Auftrag, sollten Sie mit 90 bis 150 Euro rechnen.

Liegt der Auftragsort außerhalb des Liefergebiets, berechnen viele Handwerker eine Anfahrtspauschale. Diese kann – je nach Region – zwischen 10 und 50 Euro liegen.

 

Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?

Ja, Sie dürfen die Kosten für die Wartung und den hydraulischen Abgleich der Gastherme als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen. 20% der Lohnkosten werden normalerweise als Steuerersparnis über das Finanzamt erstattet. Zudem kann der hydraulische Abgleich auch Heizkosten senken, sodass Sie gleich in doppelter Hinsicht sparen.

Als Vermieter können Sie zudem Werbungskosten geltend machen, denn Maßnahmen zur Instandhaltung der Mietimmobilie lassen sich von der Steuer absetzen.

 

Mietwohnung: Wer zahlt die Wartung der Gastherme?

Als Vermieter sind Sie zwar immer in der Verantwortung für die Gastherme, dürfen aber die Kosten für deren Wartung sowie für die Gasheizung auf den Mieter umlegen. Diese Kosten gehören zu den Betriebskosten.

Wichtig ist, dass Sie die Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten für die Gastherme im Mietvertrag explizit auflisten, um die Kosten umlegen zu dürfen.

Als Richtwert gilt, dass Sie für ein Einfamilienhaus etwa 100 Euro pro Jahr für die Gasthermenwartung an den Mieter abgeben dürfen. Für Mietwohnungen gilt ein Orientierungswert von 50 Euro pro Jahr.

Zur Kontrolle hat der Mieter das Recht, die Gesamtwartungsrechnung einzusehen. Es ist nicht erlaubt, den Mieter zum Abschluss eines Wartungsvertrags zu verpflichten. Sie als Vermieter sollten sich selbst darum kümmern, den Vertrag mit dem Heizungsinstallateur auszuhandeln.

 

Wer ist für die Wartung der Gastherme zuständig?

Die Wartung der Gastherme ist Aufgabe des Betreibers der Gasinstallation. Dabei handelt es sich um den Gebäudeeigentümer. Sie sind für die Gebäudeanlagen zuständig. Achten Sie auch darauf, ob zwischen den Wartungen Fehler bei der Heizung auftauchen oder zum Beispiel ein Gasgeruch vorhanden ist. Dann ist es Ihre Verantwortung, die Gastherme reparieren zu lassen.

 

Was kostet ein Wartungsvertrag?

Es ist empfehlenswert, einen Wartungsvertrag mit einem Heizungsinstallateur Ihres Vertrauens abzuschließen. Dieser Vertrag garantiert, dass die Gastherme in einem regelmäßigen Intervall überprüft wird. Sie müssen nicht mehr daran denken, den Experten zu bestellen, da sich dieser dank Vertrag von sich aus meldet und Sie an die anstehende Wartung erinnert.

Je nachdem, welche Kosten Sie mit dem Fachmann aushandeln, kostet der Wartungsvertrag etwa 150 bis 200 Euro pro Wartung. Sollten einmal größere Arbeiten anstehen, wird der Handwerker Ihnen diese zusätzlich berechnen.

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